Abfindungsvergleich – Haftung des Insolvenzverwalters

Schließt ein Insolvenzverwalter in einem Kündigungsschutzverfahren einen sogenannten Abfindungsvergleich, dann kann bei nicht ausreichender Insolvenzmasse der Insolvenzverwalter persönlich in die Hafutng genommen werden. (Bundesarbeitsgericht -BAG- vom 6.10.2011, Az.: 6 AZR 172/10)