Unterhalt, Selbstbehalt 2020

Unterhalt 2020

Unterhalt, Selbstbehalt – ein immer aktuelles Thema

Seit Januar 2020 gilt eine neue Unterhaltstabelle. Danach haben sich die Zahbeträge erhöht. Gleichzeitig haben sich in den Leitlinien des OLG Dresden die Beträge zum Selbstbehalt erhöht.

Die aktuelle Tabelle des OLG Dresden, welche an die Düsseldorfer Tabelle 2020 angelehnt ist, finden Sie hier:  Unterhaltstabelle

Die dazugehörigen Leitlinien des OLG Dresden, in welchen die Beträge zum Selbstbehalt hinterlegt sind erreichen Sie hier: Unterhaltsleitlinien

Bei Fragen können Sie unsere Anwaltskanzlei gern kontaktieren:

Kontakt Rechtsanwältin Simone Sperling

 

Auskunftsanspruch

Einem Unterhaltsgläubiger steht im übrigen mindestens aller zwei Jahre ein Auskunftsanspruch zu. Dadurch kann geprüft werden, ob der festgelegte Unterhaltsbetrag noch den aktuellen Einkommensverhältnissen entspricht. Bei verbesserten Einkommensverhältnissen kann gegebenenfalls eine Erhöhung des Unterhalts beansprucht werden.