Verkehrsrecht

Unsere Leistungen

Rechtsberatung zu folgenden Themen

Als Rechtsanwalt kann ich Sie zu Fragen des Verkehrsrechts vielseitig unterstützen. Zum Gebiet des Verkehrsrechts zählen Bußgeldverfahren, Verkehrsunfallrecht sowie Verkehrsstrafrecht. Ebenso kann im Rahmen des Verkehrsrechts das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde zur Erteilung der Fahrerlaubnis durch mich bearbeitet werden. 

Verkehrsunfallrecht

Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl beizuziehen und wenn der Unfallgegner zu 100% den Unfall verschuldet hat, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung nach ständiger Verkehrsrechtsprechung die Rechtsanwaltskosten übernehmen. Auf Grund dessen, dass die Versicherungen immer mehr die Ansprüche der Geschädigten beschneiden möchten, empfiehlt es sich, sofort nach dem Umfall einen Rechtsanwalt mit Kenntnissen im Verkehrsrecht zu beauftragen. Unproblematisch hinsichtlich der Kosten ist es auch dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung im Bereich des Verkehrsrechts die Kosten übernimmt.

Rechtsschutzversicherung

Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung können Sie Ihren Anwalt frei auswählen. Ich kann gern für Sie die Abwicklung der Regulierung von Unfallschäden übernehmen.

Bußgeldverfahren

Jedem ist es sicher schon passiert, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen wurde und im Nachgang ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot, Punkten und einer Geldbuße zugegangen ist. Nicht alle Messungen sind als korrekt hinzunehmen. Wenn bei Geschwindigkeitsmessungen Fehler auftreten, ist die Messung als unwirksam zu betrachten und der Bußgeldbescheid muss im Einspruchsverfahren aufgehoben werden. Für die Feststellung, ob die Messung der Geschwindigkeit ordnungsgemäß erfolgte, arbeiten wir mit einer Sachverständigengesellschaft zusammen, welche die ordnungsgemäße Messung überprüft. Diese Kosten werden in der Regel von den Rechtsschutzversicherungen übernommen. Bei der Begutachtung wird die amtliche Ermittlungsakte mit einbezogen. Die Akteneinsicht kann im Bußgeldverfahren bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie in Strafsachen nur durch einen Rechtsanwalt bei der Behörde oder dem Gericht bzw. der Staatsanwaltschaft beantragt werden.
Sollten Sie bei einem Verkehrsunfall eine Person verletzen, so ist es nicht selten, dass ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wird. Hier kann ich als Rechtsanwältin für Sie die Verteidigung im Strafverfahren übernehmen.

Ihre zivilrechtlichen Ansprüche aus Verkehrsunfällen müssen bei Forderungen bis 5.000,00 € beim Amtsgericht geltend gemacht werden und darüber hinaus gehende Forderungen beim Landgericht. Die Bußgeldverfahren werden wie die Strafverfahren beim Amtsgericht – Strafabteilung – verhandelt.

Zuständige Instanzen

Amtsgericht Meißen (zuständig für Radeburg)

Amtsgericht Dresden – Zivilabteilung und Strafabteilung

Roßbachstr.
01069 Dresden

Landgericht

Lothringer Str. 1
01069 Dresden

Sächsisches Oberverwaltungs-gericht Bautzen

Ortenburg 9
02625 Bautzen

Rechtsmittel im Verwaltungsrecht werden durch das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen bearbeitet.

Verwaltungsgericht Dresden (auch zuständig für Kreis Meißen)

Hans-Oster-Str. 4
01099 Dresden

Für gerichtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung der Fahrerlaubnis ist das Verwaltungsgericht zuständig.