Familienrecht

Familienrecht bedeutet nicht nur Scheidung

Das Rechtsgebiet Familienrecht beinhaltet neben den Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Ehescheidung (z. B. Zugewinn, Versorgungsausgleich, Teilung Hausrat, nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt) auch

  • das Unterhaltsrecht zwischen Familienangehörigen, so z. B. Unterhaltsansprüche der Enkel gegen die Großeltern, Unterhalt volljähriger Kinder, Elternunterhalt, Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder gegen den nichtehelichen Vater oder die Mutter bzw. gegen getrennt lebende Eltern,
  • Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter bzw. des Vaters gegen den nichtehelichen Vater bzw. die Mutter,
  • Streitigkeiten über das Sorgerecht und das Umgangsrecht,
  • die Feststellung und Anfechtung der Vaterschaft,
  • die Aufhebung von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • sowie sonstige Streitigkeiten zwischen Eheleuten und Lebenspartnern nach dem Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften.

Das Familiengericht ist ebenso zuständig, wenn Unterhaltsansprüche auf das Sozialamt, Jugendamt oder das Jobcenter übergehen und dann von den Ämtern der Unterhaltsverpflichtete in Anspruch genommen wird. Denn solche Streitigkeiten fallen auch in das Rechtsgebiet Familienrecht.

In allen gerichtlichen Unterhaltsverfahren und bei Beantragung der Scheidung sowie den streitigen Folgesachen schreibt das FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) vor, dass die Beteiligten durch einen Rechtsanwalt vertreten sein müssen. Ohne Beauftragung eines Anwaltes können bei den vorgenannten Gerichtsverfahren keine wirksamen Handlungen beim Familiengericht vorgenommen werden. Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Sie zu den vorgenannten Streitigkeiten gerichtlich.

Bei einer Scheidung ohne streitige Folgesachen benötigt der Antragsteller einen Anwalt, der Antragsgegner kann dann allein und ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Was entgegen vielen Vorstellungen nicht möglich ist, dass ein Rechtsanwalt beide Eheleute vertritt oder berät. Der Anwalt ist, anders als der Notar, ein Parteivertreter. Nach den gesetzlichen Vorschriften (§43a BROA) darf der Anwalt aufgrund von Interessenkollision nicht beide Eheleute vertreten. Denn bereits der Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages kann für den einen Ehepartner vorteilhaft und für den anderen nachteilhaft sein und Auswirkungen auf den Versorgungsausgleich oder die Kosten haben. Das gilt auch bei einvernehmlichen Scheidungen. Dort ist es dann ausreichend, dass nur der antragstellende Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung formlos zu und benötigt somit keinen Rechtsanwalt für die Scheidung.

Unterhalt

Für einen ersten Überblick über die Höhe des Kindesunterhaltes können Sie sich in der Düsseldorfer Tabelle orientieren. Das OLG Dresden hat für Sachsen eine Unterhaltsleitlinie erstellt, die Beträge sind jedoch identisch mit denen der Düsseldorfer Tabelle. Die Unterhaltsleitlinie des OLG Dresden für 2023 finden Sie hier: https://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Unterhaltsleitlinien_2023.pdf

Vereinbarungen

Um Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss eines Ehevertrages oder wenn eine Trennung bzw. Scheidung bevorsteht, kann eine Scheidungsvereinbarung oder Trennungsvereinbarung geschlossen werden. Als Fachanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen beim Entwurf eines Ehevertrages, einer Scheidungsvereinbarung oder einer Trennungsvereinbarung gern zur Seite und berate Sie hierzu umfassend.

Scheidung online beauftragen

Sie können Ihre Scheidung auch direkt online  bei mir als Fachanwalt im Familienrecht in Auftrag geben.

Gerichte für Familienrecht

In Dresden finden Sie das Familiengericht beim Amtsgericht Dresden in der Roßbachstr. 6, 01069 Dresden.
Am Domplatz 3 in 01662 Meißen hat das Familiengericht Meißen seinen Sitz. Das Amtsgericht in Meißen ist u.a. für Radeburg zuständig.

Für Rechtsmittel in Familiensachen ist in vielen Verfahren das Oberlandesgericht zuständig. Das Oberlandesgericht Dresden befindet sich am Schloßplatz 1 in 01067 Dresden.