
Scheidung
Worauf Sie sich verlassen können
schnellstmögliche Bearbeitung
kein Papierkram –
alles per E-Mail
kompetente Betreuung
und Begleitung
zeitsparend, da keine Anwaltsbesuche notwendig
persönliche Wahrnehmung des Gerichtstermins
Kostensparend – bei einvernehmlicher Scheidung nur ein Anwalt für Antragsteller erforderlich ist
deutschlandweite Vertretung – unabhängig von Ihrem Wohnort
sehr gute Kommunikation,
Rücksprachen jederzeit möglich
kein Verpassen von Fristen und Terminen, da wir Sie erinnern
In wenigen Schritten zur Scheidung
Lesen Sie die nachfolgenden Schritte durch, um anschließend das Online-Formular zum Scheidungsantrag sorgfältig ausfüllen zu können.
Schritt 1
Nachdem das Formular zum Scheidungsantrag ausgefüllt und an uns versendet wurde, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungs-E-Mail, in welcher der Mandatsvertrag, die Vollmacht und der Fragebogen zum Versorgungsausgleich als Anlage enthalten sind. Diese Unterlagen senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an unsere Kanzlei.
Wie melden uns dann bei Ihnen mit eventuellen Rückfragen und wenn weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden. Anschließend teilen wir die voraussichtlich zu erwartenden Kosten mit.
Bei geringen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann die Möglichkeit der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe geprüft werden.
Schritt 2
Mit Einreichung des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht erhalten Sie die erste Rechnung über einen Teil der Anwaltskosten. Die Gerichtskostenrechnung wird Ihnen innerhalb weniger Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages durch uns weitergeleitet.
Schritt 3
Weiteren Schriftverkehr (z. B. vom Gericht) senden wir Ihnen per E-Mail zu, sofern keine Originale ausgefüllt oder unterschrieben werden müssen.
Wichtiges zum Thema Scheidung
Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt tätig werden?
Ja. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung kann nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten werden. Der Scheidungsantrag wird ausschließlich im Namen des Ehepartners gestellt, der uns mit der Antragstellung beauftragt hat.
Der andere Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, da er der Scheidung lediglich zustimmt.
Dies dient nicht der Konfliktverschärfung – im Gegenteil: Die Vertretung beider Ehepartner wäre unseriös und berufsrechtlich unzulässig, da jederzeit eine Interessenkollision entstehen kann.
Selbst der Zeitpunkt der Antragseinreichung kann für beide Ehepartner unterschiedliche rechtliche Auswirkungen haben. Deshalb ist eine Doppelvertretung ausgeschlossen.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Allgemeine Informationen zu den Scheidungskosten finden Sie hier.
Wenn Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens nicht selbst tragen können, informieren wir Sie gern über die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe.
Das entsprechende Formular senden Sie uns bitte mit allen Belegen als Kopie oder PDF zu. Wir beantragen die Prozesskostenhilfe gemeinsam mit dem Scheidungsantrag für Sie.
Wichtiges zum Scheidungsantrag
Wie läuft der Scheidungsantrag ab?
Sobald uns alle notwendigen Angaben gemäß dem Formular vorliegen, reichen wir den Scheidungsantrag für Sie ein.
Vor der Einreichung erhalten Sie von uns eine Rückmeldung, damit Sie den Schritt bestätigen können.
Wichtig! Mit dem Ausfüllen des Formulars gehen Sie noch keine Verpflichtung ein und es entstehen keine Kosten. Über alle anfallenden Gebühren informieren wir Sie vorab und transparent.
Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?
Die vollständigen Informationen ergeben sich aus dem Formular. Reichen Sie dieses bitte vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen ein, damit wir den Antrag ohne Verzögerung stellen können.
Warum muss das Formular zur Scheidung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden?
Nur vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare können von uns bearbeitet werden. Das Formular bildet die Grundlage für die Erstellung des Scheidungsantrags.
Wichtig! Die Daten werden nicht direkt an das Gericht übermittelt. Die Übersendung erfolgt ausschließlich an unsere Kanzlei, entweder online oder per Post.
Was mache ich, wenn ich beim Ausfüllen des Formulars Fragen habe?
Bei Unklarheiten können Sie uns jederzeit kontaktieren:
Telefon: 0351 2699394
E‑Mail: info@anwaltskanzlei-sperling.de
Wenn Sie zusätzliche Angaben machen möchten, tragen Sie diese bitte unter Punkt 13 des Formulars ein („Sonstige Informationen, die Sie für wichtig erachten“).
Welche Unterlagen muss ich dem Formular beifügen?
Bitte fügen Sie – sofern vorhanden – folgende Dokumente an der dafür vorgesehenen Stelle im Formular bei:
Heiratsurkunde
Geburtsurkunden der Kinder
Scheidungsvereinbarungen, Eheverträge oder ähnliche Unterlagen
Sollten wir weitere Dokumente benötigen, informieren wir Sie per E‑Mail.
Wohin sende ich das ausgefüllte Formular?
Sie können das Formular online oder per Post an unsere Kanzlei übermitteln.
Die Adresse bzw. Upload‑Möglichkeit finden Sie im Formular oder auf unserer Website.
Was passiert nach dem Absenden des Formulars?
Nach Eingang prüfen wir Ihre Angaben. Erst wenn alle Informationen vollständig vorliegen, können wir den Scheidungsantrag für Sie vorbereiten.
Falls Unterlagen fehlen oder Rückfragen bestehen, melden wir uns proaktiv bei Ihnen.
