Erbrecht

Erbrecht

Im Bereich des Erbrechts kann ich für Sie als Fachanwalt für Erbrecht den Entwurf eines Testamentes mit Auflagen, Vermächtnissen und Testamentsvollstreckung vornehmen.

Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser Vertrauen haben, dass sein letzter Wille beachtet wird. Es können dadurch Auseinandersetzungsstreitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden. Der Zugriff von  Dritter auf das Erbe kann durch eine Testamentsvollstreckung vermieden werden. Durch meine erfolgreiche Teilnahme, an einem Lehrgang zum Thema Testamentsvollstreckung kann ich Sie als Anwalt für Erbrecht kompetent beraten und als Testamentsvollstrecker tätig sein.

Sie erhalten von mir als Fachanwältin im Erbrecht Rechtsberatung unter anderem zum Thema:

  • Erbausschlagung,
  • Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Höhe des Pflichtteils,
  • Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten,
  • Ehegattentestament, Berliner Testament, Behinderten Testament,
  • Immobilie im Nachlass, Mietverhältnisse im Erbfall,
  • Kontovollmacht im Erbfall
  • und zu allen weiteren Fragen im Zusammenhang mit einer Erbschaft oder eines Nachlasses.

Einen Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. In Dresden befindet sich das Nachlassgericht als Abteilung des Amtsgerichtes Dresden in der Roßbachstr. 6, 01069 Dresden.

Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung der Erbschaft bzw. des Nachlasses ist in Abhängigkeit vom Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht zuständig. In Dresden finden Sie das Landgericht auf der Lothringer Str. 1 in 01069 Dresden. Bei Gerichtsverfahren am Landgericht müssen Sie sich immer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Für den Bereich Radeburg ist das Amtsgericht Meißen örtlich zuständig und ebenso das Landgericht Dresden. Die Zivilabteilung des Amtsgerichts Meißen hat seinen Sitz am Domplatz 3 und das Nachlassgericht am Neumarkt 19. Bei Streitigkeiten vor dem Landgericht ist das Landgericht Dresden zuständig.