Bitte füllen Sie das folgende Formular für den Scheidungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß aus. Nur so kann eine entsprechende Bearbeitung des Auftrages für die Scheidung erfolgen. Das Formular ist Grundlage für die Erstellung des Scheidungsantrages. Eine Übersendung des Formulars direkt an das Gericht erfolgt jedoch . Die Übersendung der Daten zum Scheidungsantrag kann an unsere Anwaltskanzlei online oder per Post an Anwaltskanzlei Simone Sperling erfolgen. Vielen Dank!
Nur ein Anwalt für Scheidung?
Bitte beachten Sie, dass wir auch bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen der Ehepartner anwaltlich vertreten können. Der Scheidungsantrag wird im Namen des Ehepartners gestellt werden, welcher uns mit der Antragstellung zur Scheidung beauftragt hat. Damit benötigt der andere Ehepartner für das Scheidungsverfahren keinen eigenen Rechtsanwalt. Dieser Ehepartner stimmt der Scheidung nur zu. Wir möchten dadurch keinen Streit hervorrufen oder provozieren. Denn das vertreten beider Ehepartner ist eher unseriös und entspricht nicht den berufsrechtlichen Vorschriften der Rechtsanwälte. Weiterhin kann auch noch im Nachgang eine Interessenkollision entstehen. Denn selbst der Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht, kann für jeden der Ehepartner eine andere Bedeutung bzw. Auswirkung haben.
Den Scheidungsantrag reichen wir für Sie ein, wenn wir alle notwendigen Infrmaotionen gem. dem Formular von Ihnen erhalten haben. Sie erhalten jedoch von uns eine Rückmeldung, bevor die Einreichung der Scheidung erfolgt. Mit dem ausfüllen des Formulars verpflichten Sie sich noch nicht und es entstehen damit noch keine Kosten. Sie werden darüber von uns separat informiert.
Vollständiges Formular >
Wünschen Sie nicht alle Angaben anzugeben und ein kurzes Beratungsgespräch, so genügt es das unterstehendes verkürzte Formular auszufüllen.
Bitte beachte Sie aber, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit erhöhen wird.
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