Vollständiges Formular für Scheidungsantrag

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    1. Antragsteller/in der Ehescheidung

    Es ist unbeachtlich, wer von beiden Ehepartnern den Scheidungsantrag stellt. Wenn aber einer der Ehepartner seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist es jedoch für das Verfahren einfacher, wenn dieser Ehepartner als Antragsteller benannt wird.

    2. Name und Anschrift der Ehefrau

    Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob die Ehefrau dort beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist oder nicht. Ohne eine solche vollständige Adresse kann der Scheidungsantrag vom Gericht nicht bearbeitet werden, bzw. können notwendige Zustellungen nicht erfolgen.

    3. Name und Anschrift des Ehemannes

    Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist oder nicht. Ohne eine solche vollständige Adresse kann der Scheidungsantrag vom Gericht nicht bearbeitet werden, bzw. können notwendige Zustellungen nicht erfolgen.

    4. Letzte gemeinsame Adresse der Eheleute

    5. Heiratsdaten

    Diese Daten entnehmen Sie der Heiratsurkunde – kann gegebenenfalls nachgereicht werden.

    6. Daten zur Trennung

    Der Trennungszeitpunkt sollte wenigstens knapp ein Jahr vor Stellung des Scheidungsantrages liegen. Hierbei kann eine Trennung (von „Tisch und Bett“) in der gemeinsamen ehelichen Wohnung mitgerechnet werden.

    7. Ehewohnung

    Der Trennungszeitpunkt sollte wenigstens knapp ein Jahr vor Stellung des Scheidungsantrages liegen. Hierbei kann eine Trennung (von „Tisch und Bett“) in der gemeinsamen ehelichen Wohnung mitgerechnet werden.

    Wer hat die Ehewohnung zuerst verlassen?

    Von wem wird die Ehewohnung derzeit noch genutzt?

    8. Kinder

    Sind Kinder, welche derzeit noch minderjährig sind, aus der Ehe hervorgegangen?

    Bei wem lebt das Kind bzw. die Kinder?

    Wie soll das Sorgerecht geregelt werden?

    Nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Es können jedoch von jedem Anträge zur Übertragung des Sorgerechts gestellt werden, wenn es hierfür ausreichende Gründe gibt.

    Kindesunterhalt:

    Umgangsrecht:

    9. Stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

    10. Folgesachen

    Wurde ein Ehevertrag oder eine andere Regelung über die Trennung/Scheidung notariell getroffen?

    Nachfolgendes ist nur anzugeben, wenn keine notarielle Vereinbarung getroffen wurde:

    Ehegattenunterhalt:

    Ehewohnung:

    Hausrat:

    Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche)

    Ausschluss ist vereinbart:

    Beantragung Ausschluss des Versorgungsausgleichs:

    11. Gibt es bereits gerichtliche Streitigkeiten zwischen den Ehegatten?


    12. Wie hoch ist das ungefähre Nettoeinkommen pro Monat?

    Anhand der Einkommensverhältnisse werden die Gerichtskosten und die Anwaltskosten berechnen. Es ergibt sich somit eine Abhängigkeit zwischen Höhe des Einkommens und der Höhe der Scheidungskosten.

    13. Sonstige Informationen, die Sie für wichtig erachten:

    14. Ihre Kontaktdaten für Rückfragen und zur Information über den Verfahrensfortgang:

    Wichtiger Hinweis / Anmerkung

    Die Vollmacht, der Mandatsvertrag und wenn notwendig der Fragebogen zum Versorgungsausgleich, dieser in dreifacher Ausfertigung, werden mit Originalunterschrift benötigt.

    Durch die Versendung der Scheidungsantragsdaten online sind für Sie noch keine Kosten entstanden. Wir werden Sie separat über die Koste informieren und erst nach ausdrücklicher separater Bestätigung erfolgen weitere Schritte.

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit der Speicherung und Verwendung dieser Daten einverstanden.



    Wünschen Sie nicht alle Angaben anzugeben und ein kurzes Beratungsgespräch, so genügt es das unterstehendes verkürzte Formular auszufüllen.
    Bitte beachte Sie aber, dass sich dadurch die Bearbeitungszeit erhöhen wird.