Aktuelle Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 11. 5. 2011, Aktenzeichen: VIII ZR 289/09 Die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos hat noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss.