Der Bundesfinanzhof hat am 12.05.2011, AZ.: VI R 42/10 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind.
Der Bundesfinanzhof hat am 12.05.2011, AZ.: VI R 42/10 entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar sind.