Unterhalt 2021
Unterhalt – ein immer aktuelles Thema
Seit Januar 2021 gilt eine neue Unterhaltstabelle. Danach haben sich die Unterhaltsbeträge erhöht. Gleichzeitig haben sich die Kindergeldzahlungen erhöht. Das Kindergeld wird zur Hälfte vom Unterhalt aus der Tabelle abgezogen.
Die aktuelle Tabelle des OLG Dresden, welche an die Düsseldorfer Tabelle 2021 angelehnt ist, finden Sie hier: Unterhaltstabelle
Die dazugehörigen Leitlinien des OLG Dresden, in welchen die Beträge zum Selbstbehalt hinterlegt sind erreichen Sie hier: Unterhaltsleitlinien
In den o.g. Unterhaltsleitlinien sind auch für Sie Hinweise zur Berechnung des Einkommens aufgenommen. Es wird dargelegt um welche Positionen das unterhaltsrelevante Einkommen bereinigt werden kann.
Bei Fragen können Sie unsere Anwaltskanzlei gern kontaktieren:
Kontakt Rechtsanwältin Simone Sperling
Auskunftsanspruch
Einem Unterhaltsgläubiger steht gem. § 1605 BGB aller zwei Jahre ein Auskunftsanspruch zu. Dadurch kann von ihm geprüft werden, ob der festgelegte Unterhaltsbetrag noch den aktuellen Einkommensverhältnissen entspricht. Der Unterhaltsgläubiger kann dann bei verbesserten Einkommensverhältnissen eine Erhöhung des Unterhaltes beanspruchen.