Unterhalt 2020
Unterhalt, Selbstbehalt – ein immer aktuelles Thema
Seit Januar 2020 gilt eine neue Unterhaltstabelle. Danach haben sich die Zahbeträge erhöht. Gleichzeitig haben sich in den Leitlinien des OLG Dresden die Beträge zum Selbstbehalt erhöht.
Die aktuelle Tabelle des OLG Dresden, welche an die Düsseldorfer Tabelle 2020 angelehnt ist, finden Sie hier: Unterhaltstabelle
Die dazugehörigen Leitlinien des OLG Dresden, in welchen die Beträge zum Selbstbehalt hinterlegt sind erreichen Sie hier: Unterhaltsleitlinien
Bei Fragen können Sie unsere Anwaltskanzlei gern kontaktieren:
Kontakt Rechtsanwältin Simone Sperling
Auskunftsanspruch
Einem Unterhaltsgläubiger steht im übrigen mindestens aller zwei Jahre ein Auskunftsanspruch zu. Dadurch kann geprüft werden, ob der festgelegte Unterhaltsbetrag noch den aktuellen Einkommensverhältnissen entspricht. Bei verbesserten Einkommensverhältnissen kann gegebenenfalls eine Erhöhung des Unterhalts beansprucht werden.