Unterhalt und Einkommen bei Kredit finanzierten Immobilien

Abzug von Zins und Tilgungsleistung bei vermieteter Immobilie

Bei der Berechnung des Unterhaltes gibt es immer wieder Streit, wie sich Immobilien und deren Finanzierung auf das Einkommen und den Unterhalt auswirken. Nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH sind bis zur Höhe der vereinnahmten Miete die Zinsen und die Tilgungsleistungen vom Einkommen aus Vermietung und Verpachtung abzurechnen. Wenn die Zinsen und Tilgungsleistungen in Summer über der Miete liegen, bleibt die Differenz bei der Berechnung des Unterhaltes unbeachtet. Denn eine Minderung des Unterhaltes in diesen Fällen wäre zum Nachteil des Unterhaltsberechtigten. Mehrere Immoblien müssen getrennt betrachtet werden und es kann keine Querverrechnung erfolgen. Auch das wäre eine Benachteiligung im Unterhaltsrecht.

Einkommen nach den Unterhaltsleitlinien

Weitere Punkte zur Berechnung des bereinigten Einkommens, welches für den Unterhalt relevant ist, finden sich in den Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte. Diese varieren von Gerichtsbezirk zu Gerichtsbezirk in wenige Punkten, jedoch nicht wesentlich. Die Gerichte nehmen diese Leitlinien als Richtwerte für die Berechnung des Unterhaltes. Am bekanntesten sind die Leitlinien und die Untrhaltstabelle des OLG Düsseldorf unter dem Namen Düsseldorfer Tabelle. Für den Freistaat Sachsen gelten die Leitlinien des OLG Dresden. Lesen Sie dazu auch unseren weiteren Beitrag zum Unterhalt.

Bei Fragen zur Berechnung des Unterhaltes nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

Simone Sperling, Rechtsanwältin und Fachanwältin Für Familienrecht (sowie Arbeits- und Erbrecht)

Unterhalt und Einkommen