Unterhalt Großeltern für Enkel

Barunterhalt für Kinder

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Barunterhalt für seine minderjährigen Kinder nicht zahlen kann, dann können die Großeltern zum Unterhalt herangezogen werden. Die Großeltern haften dann für den Unterhalt ihrer Enkel. Das folgt aus den §§ 1601 ff BGB. Es müssen jedoch nur die Großeltern den Unterhalt für die Enkel zahlen, deren Kind den Barunterhalt nicht zahlen kann.

Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH)

Nach der Rechtsprechung des BGH müssen Großeltern Unterhalt zahlen, wenn der zum Unterhalt Verpflichtete nicht zahlen kann, ohne das sein angemessener Selbstbehalt erhalten bleibt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Großeltern finanziell leistungsfähig sind. Der Selbstbehalt der Großeltern ist wesentlich höher und beträgt derzeit 2.000,00 €. Somit ist der Fall, dass die Großeltern Unterhalt für Enkel zahlen müssen, nicht sehr häufig. Sollten Sie als Großeltern davon betroffen sein oder wenn Sie die eigene Unterhaltsverpflichtung damit verringern möchten, so können Sie uns gern kontaktieren.

Anwältin Simone Sperling

Fachanwältin für Familienrecht, Dresden