Auch Minijobber haben Rechte

Wer kennt das als 450,00 € (vormals 400,00 €) Minijobber nicht, der Arbeitgeber kündigt ohne Einhaltung von Fristen, es gibt keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Nicht selten werden Minijobber so behandelt. Aber Minijobber haben wie Vollzeitbeschäftige Recht auf bezahlten Urlaub, auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und der Arbeitgeber muss Kündigungsfristen einhalten. Wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, gelten in diesen Fällen und ebenso bei unwirksamen Klauseln im Arbeitsvertrag die gesetzlichen Regelungen, welche den Urlaub, die Kündigungsfristen usw. regeln. Die Ansprüche verjähren dann nach den gesetzlichen Vorschriften, sofern keine anderen wirksamen Regelungen im Vertrag enthalten sind. Ein weiteres Problem bei Minijobbern sind die Einsatzzeiten, hier kommt es oft vor, dass in einem Monat nicht gearbeitet wird oder sehr hohe Differenzen zwischen den monatlichen Arbeitszeiten liegen. In diesen Fällen, steht bei unwirksamen Klauseln den Minijobbern gegebenenfalls auch ohne Arbeit ein Entgelt zu. Minijobber sollten ihre Verträge prüfen und nicht auf ihre gesetzlichen Ansprüche verzichten. Gern helfen wir Ihnen bei Problemen als Minijobber.