Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Der EuGH (EuGH, Urt. v. 12. 6. 2014 – C-118/13) hat entschieden, dass nach dem Tod des Arbeitnehmers die Urlaubsabgeltung nicht automatisch untergeht, wie es bisher die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) war. Es muss jedoch auf Verjährung oder andere ausschließende Faktoren geachtet werden.