Wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub gewährt, was kann ich tun, wo finde ich Hilfe?
Der Urlaub ist ein wichtiges Recht für Arbeitnehmer, das im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt ist. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch der Arbeitnehmer grundsätzlich berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche oder soziale Gründe vor, die dem Urlaub entgegenstehen. Wenn der Arbeitgeber keinen Urlaub gibt, obwohl kein solcher Grund vorliegt, kann der Arbeitnehmer verschiedene Schritte unternehmen, um seinen Urlaubsanspruch durchzusetzen.
Zunächst sollte der Arbeitnehmer versuchen, mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden. Er kann zum Beispiel erklären, warum er den Urlaub braucht, alternative Termine vorschlagen oder eine Kompensation verlangen. Wenn der Arbeitgeber sich nicht auf eine gütliche Einigung einlässt, kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten, die ihn bei der Wahrung seiner Interessen unterstützen können.
Wenn auch diese Vermittlungsversuche scheitern, kann der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Er kann beim zuständigen Arbeitsgericht eine Klage auf Urlaubserteilung oder auf Schadensersatz einreichen. Dabei muss er beachten, dass er seinen Urlaubsanspruch rechtzeitig geltend macht, da er sonst verfallen kann. Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr rechtfertigen. In diesem Fall muss der Urlaub bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden.
Bei Problemn zum Urlaub kontaktieren Sie uns gern. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwältin Simone Sperling in Dresden zur Verfügung.