Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei Überleitung auf einen Haustarifvertrag keine Schlechterstellung in der Einstufung bzgl. einer Entgeltgruppe erfolgen darf. (sh. dazu BAG vom 8.12.2011, Az.: 6 AZR 350/10)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass bei Überleitung auf einen Haustarifvertrag keine Schlechterstellung in der Einstufung bzgl. einer Entgeltgruppe erfolgen darf. (sh. dazu BAG vom 8.12.2011, Az.: 6 AZR 350/10)