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Urlaub bei längerer Krankheit

Grundsätzlich steht nach der Rechtsprechung des BAG und des EuGH dem Arbetinehmer ein Urlaubsanspruch auch für den Zeitraum längerer Krankheit zu. Dieser verfällt jeodch nach dem Jahr, in welchem der Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig war und er den aufgelaufenen Urlaub der vergangenen Jahre in Anspruch hätte nehmen können. (Bundesarbeitsgericht -BAG- vom 9.8.2011, Az.: 9 AZR 425/10)

Urlaubsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers

Der EuGH (EuGH, Urt. v. 12. 6. 2014 – C-118/13) hat entschieden, dass nach dem Tod des Arbeitnehmers die Urlaubsabgeltung nicht automatisch untergeht, wie es bisher die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) war. Es muss jedoch auf Verjährung oder andere ausschließende Faktoren geachtet werden.

Auch Minijobber haben Rechte

Wer kennt das als 450,00 € (vormals 400,00 €) Minijobber nicht, der Arbeitgeber kündigt ohne Einhaltung von Fristen, es gibt keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Nicht selten werden Minijobber so behandelt. Aber Minijobber haben wie Vollzeitbeschäftige Recht auf bezahlten Urlaub, auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und der Arbeitgeber muss Kündigungsfristen einhalten. Wenn kein …

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