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Auch Minijobber haben Rechte

Wer kennt das als 450,00 € (vormals 400,00 €) Minijobber nicht, der Arbeitgeber kündigt ohne Einhaltung von Fristen, es gibt keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit. Nicht selten werden Minijobber so behandelt. Aber Minijobber haben wie Vollzeitbeschäftige Recht auf bezahlten Urlaub, auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und der Arbeitgeber muss Kündigungsfristen einhalten. Wenn kein

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Urlaubsanspruch bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Zur Prüfung, ob Resturlaubsansprüche bei Beendigung bzw. Kündigung des Arbeitsverhältnisses bestehen, ist der Arbeitsvertrag auf etwaige Regelungen hierüber zu prüfen. Wenn diese enthalten sind und nicht dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) widersprechen, so sind sie gültig.   Des Weiteren ist die Höhe des Urlaubsanspruchs davon abhängig, ob das Arbeitsverhältnis vor oder nach dem 30.06. endet, bzw. ob

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